logo



Entspannt den Urlaub genießen.

Dank Vogtlandmobil-Urlaubsschutzpaket.

Entspannt den Urlaub genießen

Dank unserer individuellen Urlaubsschutzpakete

Im Leben ist nicht immer alles planbar. Daher ist es wichtig, schon vor Beginn der Reise an die richtige Absicherung zu denken. Mit dem Urlaubsschutzpaket der MMV kannst du entspannt die Vorfreude auf deinen Urlaub genießen. Wähle zwischen Basis- oder Premiumpaket – wir beraten dich gern.

Basis-Paket

 

Kautions-Versicherung

Inhaltsversicherung

Mietausfall-Versicherung

Mietabbruch-Versicherung

Kautions-Versicherung

Inhaltsversicherung

Mietausfall-Versicherung

Mietabbruch-Versicherung

1.500€

11,90€ / Tag

14,90€ / Tag

17,90€ / Tag

20,90€ / Tag

23,90€ / Tag

Kautionssumme 1.500€ / Selbstbehalt 250€

Premium-Paket

 

Kautionssversicherung

Inhaltsversicherung

Mietausfallversicherung

Mietabbruchversicherung

Rücktrittskostenversicherung

Schutz vor Vermieterinsolvenz

Kautions-Versicherung

Inhalts-Versicherung

Mietausfall-Versicherung

Mietabbruch-Versicherung

Rücktrittskosten-Versicherung

Schutz vor Vermieter-Insolvenz

1.500€

13,90€ / Tag

16,90€ / Tag

19,90€ / Tag

22,90€ / Tag

25,90€ / Tag

Kautionssumme 1.500€ / Selbstbehalt 250€

Kautions-Versicherung

Versicherungsschutz besteht für die im Mietvertrag vereinbarte Kautionssumme, je nach Variante bis max. 2.000 EUR, für Schäden die während der Anmietzeit eintreten. Auch für durch Hunde verursachte Schäden, wenn diese im Mietvertrag mit aufgeführt sind. 

Inhaltsversicherung

Versichert ist das persönliche Gepäck, Haushaltszubehör sowie lose, nicht fest eingebaute Teile bis zu einer Versicherungssumme von insgesamt 8.000,00 EUR. Für Radio, TV, Foto – und Film/Videokamera gilt die Höchstentschädigungsgrenze von 2.500,00 EUR. Zusätzlich gilt Versicherungsschutz für Computer, Mobiltelefone, Funk, Fax- und Telefongeräte, Fahrräder und sonstige Sportgeräte bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von 3.000,00 EUR.

Mietausfall-Versicherung

Versichert sind Haftpflichtansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Mietausfall durch einen durch die versicherte Person verursachten Schaden bis zu einem Betrag von maximal 10.000 Euro, wenn dadurch keine Folgevermietung möglich ist. Eine private Haftpflicht haftet nicht für angemietete Objekte. Es gelten die AGBs des jeweiligen Versicherers.

Mietabbruch-Versicherung

Bei Abbruch der Reise aus folgenden Gründen: Tod, schwerer Unfall, unerwartet schwere Krankheit der versicherten Person, deren Lebenspartner und deren Angehörigen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft einer Versicherten, erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Personen infolge von: Feuer, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, höhere Gewalt sowie nicht vorhersehbarer Arbeitslosigkeit, sind die zusätzlich entstehenden Rückreisekosten, Überführungskosten oder anteilige Mietkosten des Reisemobils / Wohnwagens für nicht genutzte Reisetage beginnend mit dem auf den Rückgabetag folgenden Tag, versichert. Die Rückreise- / Überführungskosten werden max. bis 3.000 EUR erstattet und die Gesamtentschädigung beträgt max. 5.000 EUR. Die Selbstbeteiligung beträgt 20%, mindestens jedoch 75 EUR.

Rücktrittskosten-Versicherung

+ Schutz vor Vermieter-Insolvenz

Versichert sind die vom Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise dem Vermieter vertraglich geschuldeten Stornokosten aus folgenden Gründen: Tod, schwerer Unfall, unerwartet schwere Krankheit der versicherten Person, deren Lebenspartner und deren Angehörigen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft einer Versicherten; erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Personen infolge von: Feuer, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, höhere Gewalt sowie nicht vorhersehbarer Arbeitslosigkeit.

Wird dem Versicherungsnehmer das / der gemäß Mietvertrag angemietete Reisemobil / Wohnwagen wegen Insolvenz des Vermieters nicht zur vertragsgemäßen Nutzung überlassen, so werden dem Versicherungsnehmer bereits geleistete Vorauszahlungen vom Versicherer erstattet, sofern er diese nicht vom Vermieter zurückerlangen kann.

Die Selbstbeteiligung beträgt 20%, mindestens jedoch 75 EUR. Die Gesamtentschädigung beträgt max. 5.000 EUR.

Die Voraussetzung zur Erlangung der Rücktrittsdeckung und dem Schutz vor Insolvenz ist der Abschluss der Versicherung spätestens 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Vertragsabschluss ur am Abschlusstag des Mietvertrages, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich.